Übertragbarkeit von Schweißanweisungen für Standardschweißverfahrensprüfungen (SWPS) (DVS 0701)
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Europaweit gilt die Norm DIN EN 1090 (Teile 1-3). Sie regelt die Herstellung von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen nach einem einheitlichen europäischen Standard. Auch die Anforderungen an die Herstellerbetriebe solcher Produkte wurden mit der DIN EN 1090 ff. festgelegt. Zielsetzung dabei ist es, eine nachweisbar reproduzierbare Qualität der Produkte gewährleisten zu können.
Wesentlicher Bestandteil der durch die DIN EN 1090 vorgeschriebenen WPK ist die Qualifizierung der verwendeten Schweißprozesse, ebenfalls verbunden mit Dokumentations- und Prüfpflichten. Produkte ab Ausführungsklasse EXC 2 dürfen nur noch unter Anwendung qualifizierter Schweißanweisungen hergestellt werden, die auf Qualifizierungen (Welding Procedure Qualification Records – WPQR), z. B. DIN EN ISO 15612 „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe – Qualifizierung durch Einsatz eines Standardschweißverfahrens“, basieren.
Hersteller z. B. von Schweißstromquellen führen diese Qualifizierungen durch und bieten SWPSen (Schweißanweisung für Standardschweißverfahren) an. Diese sind teils gerätebezogen, teils mit einer universalen Gültigkeit, die auf andere Geräte auch anderer Stromquellen-Hersteller übertragbar ist.
In diesem Sachverhalt sehen der DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren und der ZVEI-Fachverband Elektro-Schweißgeräte nach wie vor offene Fragen und Interpretationsspielräume. Die Verbände haben daher gemeinsam die folgenden unverbindlichen Eckpunkte formuliert, die als Interpretationshilfe in der Praxis dienen können.
- Erscheinungsdatum
- August 2023
- Seiten
- 5